Werkstudent zu sein, bietet Studierenden nicht nur die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln, sondern bringt auch bestimmte rechtliche Regelungen mit sich. Doch welche Rechte genießt du als Werkstudent, und welche Pflichten musst du erfüllen? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Aspekte, damit du bestens vorbereitet bist.
1. Was ist ein Werkstudent?
Ein Werkstudent ist ein Studierender, der neben seinem Studium in einem Unternehmen arbeitet. Um diesen Status zu behalten, musst du an einer Hochschule eingeschrieben sein und während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Der Werkstudentenstatus bringt Vorteile in Bezug auf Steuern und Sozialabgaben, aber auch spezifische Pflichten.
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2. Rechte von Werkstudenten
Als Werkstudent hast du einige Rechte, die dir gesetzlich zustehen. Diese schützen dich während deiner Beschäftigung und sorgen dafür, dass du fair behandelt wirst.
2.1 Anspruch auf Mindestlohn
Werkstudenten haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Seit 2024 beträgt dieser in Deutschland 12,41 Euro pro Stunde (Stand: Januar 2024). Viele Werkstudenten verdienen jedoch mehr, insbesondere in spezialisierten Branchen wie IT oder Ingenieurwesen.
💡 Weiterführend: Details zum Mindestlohn findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
2.2 Arbeitszeitregelung
Während des Semesters darfst du als Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien kannst du jedoch Vollzeit arbeiten, also bis zu 40 Stunden pro Woche.
- Warum diese Grenze? Sie soll sicherstellen, dass dein Studium weiterhin im Mittelpunkt steht und dein Werkstudentenjob deinen Studierendenstatus nicht gefährdet.
💡 Tipp: Plane deine Arbeitszeiten sorgfältig, besonders in Prüfungsphasen, um Stress zu vermeiden.
2.3 Anspruch auf Urlaub
Auch als Werkstudent hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei 20 Urlaubstagen pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Wenn du weniger Tage arbeitest, wird der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig berechnet.
- Beispiel: Arbeitest du drei Tage pro Woche, hast du Anspruch auf 12 Urlaubstage im Jahr.
💡 Weiterführend: Mehr Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
2.4 Lohnfortzahlung bei Krankheit
Wenn du krank bist, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Dafür musst du dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Die AU solltest du spätestens am dritten Krankheitstag einreichen.
💡 Tipp: Informiere deinen Arbeitgeber frühzeitig über deine Krankheit, um Missverständnisse zu vermeiden.
2.5 Kündigungsschutz
Auch Werkstudenten genießen einen Kündigungsschutz. Die Kündigungsfrist richtet sich in der Regel nach deinem Arbeitsvertrag. Ohne vertragliche Regelung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen.
- Wichtig: Eine Kündigung während der Probezeit ist ebenfalls möglich, allerdings oft mit einer verkürzten Frist.
💡 Ressource: Lies mehr über deine Rechte auf arbeitsrecht.de.
3. Pflichten von Werkstudenten
Neben deinen Rechten hast du als Werkstudent auch Pflichten, die du beachten musst. Diese stellen sicher, dass du deinen Verpflichtungen gegenüber deinem Arbeitgeber nachkommst.
3.1 Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
Wie bei jeder Anstellung wird von dir erwartet, dass du pünktlich zu deiner Arbeit erscheinst und deine Aufgaben zuverlässig erledigst.
- Tipp: Kommuniziere mit deinem Arbeitgeber, falls du einmal verhindert bist, z. B. aufgrund von Prüfungen oder Krankheit.
3.2 Abführung von Sozialabgaben
Als Werkstudent bist du verpflichtet, Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Der Beitragssatz beträgt derzeit 18,6 % deines Bruttolohns, wobei du die Hälfte davon trägst. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen, solange du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
💡 Weiterführend: Detaillierte Informationen zur Rentenversicherung findest du auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
3.3 Steuerliche Verpflichtungen
Wenn dein Einkommen über dem Steuerfreibetrag von 10.908 Euro pro Jahr (Stand 2024) liegt, bist du steuerpflichtig. In vielen Fällen kannst du jedoch zu viel gezahlte Steuern durch eine Steuererklärung zurückfordern.
- Tipp: Nutze Tools wie Elster für eine einfache Steuererklärung.
3.4 Einhaltung der Vertragsbedingungen
Achte darauf, die Bedingungen deines Arbeitsvertrags einzuhalten. Dazu gehören z. B. die vereinbarte Arbeitszeit, die Aufgabenbeschreibung und Vertraulichkeitsvereinbarungen.
- Beispiel: Wenn dein Vertrag Homeoffice ausschließt, solltest du nicht ohne Absprache von zu Hause arbeiten.
💡 Tipp: Lies deinen Vertrag sorgfältig durch, bevor du ihn unterschreibst.
4. Häufige Fragen zu Rechten und Pflichten
Hier sind einige häufig gestellte Fragen von Werkstudenten:
4.1 Kann ich meinen Werkstudentenjob verlieren, wenn ich exmatrikuliert werde?
Ja, der Werkstudentenstatus ist an deine Immatrikulation gebunden. Wenn du exmatrikuliert wirst, verlierst du diesen Status und unterliegst den Regelungen für normale Arbeitnehmer.
💡 Tipp: Informiere deinen Arbeitgeber rechtzeitig, wenn du dein Studium abschließt.
4.2 Darf ich mehrere Werkstudentenjobs gleichzeitig haben?
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Werkstudentenjobs auszuüben, solange du die 20-Stunden-Grenze pro Woche nicht überschreitest.
💡 Tipp: Achte darauf, dass du die Einkommensgrenzen für Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit einhältst.
4.3 Was passiert, wenn ich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite?
Wenn du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, verlierst du deinen Werkstudentenstatus und musst Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
💡 Ressource: Mehr dazu erfährst du auf studis-online.de.
5. Fazit: Deine Rechte und Pflichten als Werkstudent
Werkstudenten genießen viele Vorteile, darunter geringere Sozialabgaben, flexible Arbeitszeiten und praktische Erfahrungen. Gleichzeitig musst du bestimmte Pflichten erfüllen, wie das Einhalten der Arbeitszeitgrenzen und das Abführen von Rentenversicherungsbeiträgen. Ein gutes Verständnis deiner Rechte und Pflichten hilft dir, das Beste aus deiner Werkstudentenzeit herauszuholen.
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