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Werkstudentenbeschäftigung: Alles, was du über Steuern, Abgaben und Arbeitsrecht wissen musst

Ein Werkstudentenjob ist für viele Studierende in Deutschland der Schlüssel, um wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und gleichzeitig das Studium zu finanzieren. Doch der Weg vom Bruttogehalt zum tatsächlichen Nettobetrag ist für viele eine Überraschung. Welche Abzüge fallen an? Wie unterscheiden sich die Regelungen für Werkstudenten von regulären Arbeitnehmern? Dieser Artikel gibt dir einen umfassenden Überblick über Steuern, Sozialabgaben und arbeitsrechtliche Besonderheiten – mit praktischen Tools und Tipps, um das Beste aus deinem Werkstudentenjob zu machen.


Was macht die Werkstudentenregelung besonders?

Werkstudenten genießen eine Sonderregelung in Deutschland, die ihnen erhebliche Vorteile bietet. Du bist nur teilweise sozialversicherungspflichtig und kannst dadurch viel Geld sparen. Dennoch gibt es wichtige Aspekte, die du beachten solltest.

  • Maximale Arbeitszeit: Während des Semesters darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien kannst du jedoch auch Vollzeit arbeiten.
  • Einkommensgrenze: Es gibt keinen festen Verdiensthöchstwert, aber sobald dein Jahreseinkommen über 10.908 € (Stand 2024) liegt, wirst du steuerpflichtig.
  • Karrierevorteil: Werkstudentenjobs sind oft eng mit deinem Studienfach verbunden, was sie zu einer wertvollen Vorbereitung auf den Berufseinstieg macht.

Falls du unsicher bist, wie viel Netto dir von deinem Bruttogehalt bleibt, hilft dir unser Werkstudent Brutto-Netto-Rechner, der alle wichtigen Abzüge berücksichtigt.


Steuern für Werkstudenten: Welche Abgaben fallen an?

Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag von 10.908 € jährlich bedeutet, dass dein Einkommen bis zu dieser Grenze steuerfrei bleibt. Überschreitest du diesen Betrag, greift der progressive Einkommensteuersatz, der bei etwa 14 % beginnt. Für viele Werkstudenten bedeutet das, dass sie nur einen kleinen Teil ihres Einkommens versteuern müssen.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) wird ebenfalls nur auf die zu zahlende Einkommensteuer erhoben. Liegt deine Steuerbelastung unterhalb bestimmter Grenzen, entfällt der Solidaritätszuschlag.

Kirchensteuer

Wenn du einer Kirche angehörst, fällt in den meisten Bundesländern eine Kirchensteuer von 8–9 % der Einkommensteuer an. Es lohnt sich, zu überprüfen, ob diese Abgabe auf dich zutrifft.

Mehr Informationen zu Steuern und Sozialabgaben findest du auch auf der Website des Bundesfinanzministeriums.


Sozialabgaben für Werkstudenten: Was bleibt übrig?

Werkstudenten zahlen nur begrenzt Sozialversicherungsbeiträge, was ein großer finanzieller Vorteil ist. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Krankenversicherung: Wenn du nicht familienversichert bist, zahlst du einen studentischen Beitrag von etwa 110 € monatlich.
  • Rentenversicherung: Die Beiträge belaufen sich auf 9,3 % des Bruttogehalts. Dies ist die einzige verpflichtende Abgabe für Werkstudenten.
  • Pflegeversicherung: Ohne Kinder beträgt der Beitrag 1,775 % des Bruttogehalts, mit Kindern reduziert sich dieser auf 1,525 %.
  • Arbeitslosenversicherung: Werkstudenten sind komplett von der Arbeitslosenversicherung befreit.

Du bist unsicher, wie sich diese Abzüge auf dein Gehalt auswirken? Mit unserem Werkstudent Brutto-Netto-Rechner kannst du in wenigen Sekunden dein Nettogehalt berechnen.


Arbeitsrecht: Deine Rechte und Pflichten als Werkstudent

Arbeitszeit

  • Die 20-Stunden-Regel während des Semesters dient dazu, den Studentenstatus zu erhalten. Überschreitest du diese Grenze, gelten für dich die gleichen Sozialabgaben wie für reguläre Arbeitnehmer.
  • In den Semesterferien kannst du jedoch Vollzeit arbeiten.

Urlaubsanspruch

Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, abhängig von der Wochenarbeitszeit. Wenn du beispielsweise drei Tage pro Woche arbeitest, stehen dir rund zwölf Urlaubstage pro Jahr zu.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfristen richten sich nach deinem Arbeitsvertrag, üblicherweise zwischen zwei und vier Wochen.

Ausführliche Informationen zu deinen Rechten findest du auch auf der Website der IG Metall.


Ein praktisches Beispiel: Wie berechne ich mein Nettogehalt?

Nehmen wir an, du verdienst als Werkstudent 1.800 € brutto pro Monat. Wie viel bleibt davon übrig?

  1. Einkommensteuer:
    • Jährliches Einkommen: 21.600 €
    • Steuerfreibetrag: 10.908 €
    • Zu versteuerndes Einkommen: 10.692 € × 14 % = 1.496,88 € pro Jahr
    • Monatliche Steuer: 124,74 €
  2. Solidaritätszuschlag:
    • 124,74 € × 5,5 % = 6,86 €
  3. Sozialabgaben:
    • Krankenversicherung: 110,00 €
    • Rentenversicherung: 1.800 € × 9,3 % = 167,40 €
    • Pflegeversicherung: 1.800 € × 1,775 % = 31,95 €

Nettogehalt:

1.800 € – (124,74 € + 6,86 € + 167,40 € + 110,00 € + 31,95 €) = 1.359,05 €

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du solche Berechnungen für dein individuelles Gehalt durchführen.


Wo findest du die besten Werkstudentenjobs?

Wenn du einen Werkstudentenjob suchst, ist eine spezialisierte Jobplattform der beste Ausgangspunkt. Auf unserer Jobbörse für Werkstudenten findest du:

  • Täglich neue Stellenangebote: Immer aktuell, deutschlandweit.
  • Passende Filter: Suche gezielt nach Branche, Gehalt oder Arbeitszeit.
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Fazit: Werkstudent sein lohnt sich

Ein Werkstudentenjob ist mehr als nur eine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Er ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in deine berufliche Zukunft. Mit der richtigen Planung und den passenden Tools kannst du das Beste aus deinem Job herausholen.

Nutze unseren Werkstudent Brutto-Netto-Rechner, um dein Gehalt genau zu berechnen, und finde auf unserer Jobbörse den Job, der perfekt zu dir passt. Deine Karriere beginnt jetzt!

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